ROLLLADEN + SONNENSCHUTZ
Umweltzone
Einführung der 2. Stufe der Umweltzone in München
Ab dem 01. Oktober 2010 besteht für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette ein Einfahrverbot in die Umweltzone. Ab diesem Zeitpunkt dürfen den gesamten Bereich innerhalb des mittleren Rings nur noch Fahrzeuge mit gültiger gelber oder grüner Plakette befahren.
Für Anwohner der Umweltzone und Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone ist jetzt eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung bis zur Einführung der nächsten Stufe der Umweltzone bis 30. September 2010 möglich. Bitte informieren Sie sich wegen der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Sachgebiet „Ausnahmegenehmigungen/Umweltzone“ des Kreisverwaltungsreferats.
Nähere Informationen sowie die Anträge für die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie unter www.muenchen.de/umweltzone.




